Neue Fördermöglichkeit im Landesprogramm WIR

Zum 1. Januar 2021 haben sich die Förderrichtlinien im Landesprogramm WIR des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration geändert. Durch die neuen Richtlinien können Migrant_innenorganisationen, die eingetragene Vereine sind und als gemeinnützig anerkannt sind, eine Mikrofinanzierung für Projekte erhalten. Diese hat eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten und beträgt bis zu 7.200 € pro Jahr zur Finanzierung eines Minijobs sowie 3.000 € pro Jahr für Sach- und sonstige Kosten. Die Anforderungen zur Antragsstellung sind recht überschaubar:

  • Die Organisation muss ein eingetragener Verein sein und als gemeinnützig anerkannt sein.
  • Es muss ein kurzes Antragsformular, ein Finanzplan und eine formlose Konzeption des Projekts vorgelegt werden.
  • Außerdem muss eine Abstimmung mit den entsprechenden Stellen für Integration in der Kommune stattfinden, die durch ein Schreiben bestätigt wird.

Die genauen Anforderungen findet ihr in der Richtlinie unter Punkt 4.5 (Förderung gemeinnütziger Migrantinnen-und Migrantenorganisationen). Die Frist zur Antragstellung endet am 31. Januar 2021. Die einzureichenden Unterlagen finden sich im Antragsformular, alle weiteren Informationen finden sich hier.

Gerne unterstützt das Projekt „Vielfältige Jugendarbeit stärken“ der Landesfachstelle Hessen „Integration in der Jugendarbeit“ euch bei der Antragstellung und bei der Ausarbeitung des Konzepts. Wir bieten euch neben der Beratung per E-Mail und per Telefon auch eine digitale Antragssprechstunde an. Meldet euch bei uns.